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Datenschutz bei ZMM

Europa soll schützen, fordert Macron. Gut, wenn die EU unsere Daten besser schützt. Als Interim- und Personal-Dienstleister sind wir fundamental auf Ihr Vertrauen angewiesen, in beide Richtungen: Professionals vertrauen uns Lebensläufe und Profildaten an, Kunden bei jeder Anfrage vertrauliche Ziele, Pläne oder Sorgen ihres Unternehmens.
Schon bisher gab es dafür solide Grundlagen. Mit Interim Managern vereinbaren wir die Regeln der Zusammenarbeit schon bei Poolaufnahme. Mit Kunden kommt es dazu (bisher!) erst im Kontext konkreter Anfragen. Im Sinne von Klarheit und Transparenz sind unsere Spielregeln der Zusammenarbeit für beide Seiten nahezu identisch. Mit der DSGVO unterliegen nun auch Kundenkontakte ab Tag 1 klaren Regeln. Doch bei allem Respekt: Auch nach der DSGVO möchten wir mit Ihnen persönlich kommunizieren.

Dabei versprechen wir Ihnen: 

  • Wir werden Sie nur zu gegebenem Anlass kontaktieren.
  • Wir behandeln Ihre Daten DSGVO-gemäß vertraulich und leiten Dritten nichts weiter.
  • Die Möglichkeit zum Widerruf oder zur Modifikation Ihrer Kommunikationswünsche erhalten Sie mit jedem Newsletter, aber auch regelmäßig bei anderen Mails.

Mit anderen Worten: Sie bestimmen Umfang und Frequenz der Kommunikation mit ZMM.

Wichtig ist, dass wir natürlich elementar auf das Sammeln von Informationen angewiesen sind. Bei den Kunden entstehen im Lauf der Beziehung ein besseres Bild und Verständnis der Firmenkultur, aber auch der Herausforderungen, denen sich eine Firma oder ganze Branche gegenüber sieht.
Bei den Professionals halten wir vielerlei Kompetenzen fest, aber auch persönliche Eindrücke oder eingeholte Referenzen – das alles gehört zur Qualitätssicherung.

Grünes Licht für Interim-Geschäftsführer

Für den von uns entsandten Geschäftsführer eines Logistik-Dienstleisters der Autowelt beantragte dieser eine Statusprüfung bei der Berliner DRV-Clearingstelle. Die Entscheidung fiel sehr klar aus.

Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Herrn X und der Y GmbH. Vielmehr erfolgte eine Entsendung durch die ZMM GmbH, für die Herr X tätig ist, an die Y GmbH. Sozialversicherungsrechtlich ist zwischen Außen- und Innenverhältnis der GmbH zu unterscheiden. Soweit eine GmbH im Außenverhältnis für ein anderes Unternehmen tätig wird, begründet dies kein Beschäftigungsverhältnis zwischen der GmbH und dem Auftraggeber. Beschäftigte können nur natürliche, nicht aber juristische Personen, wie z.B. eine GmbH, sein. Ein Statusfeststellungsverfahren ist deshalb nicht durchzuführen. Wir sehen Ihren Antrag als erledigt an. AZ 56200564P001 4879.

Ehevertrag schon kurz nach Verlobung

Immer öfter lassen sich Kunden schon bei der Vereinbarung eines Interim-Einsatzes oder kurz darauf Eckwerte für den Fall einer späteren Festanstellung zusichern. Für alle Beteiligten entsteht dadurch mehr Planungssicherheit. Sollte sich die Heirat verschieben, kann man die Verlobungsphase immer noch verlängern.

In einem aktuellen Fall holte uns ein europaweiter Konsumgüteranbieter zunächst für eine Kurzanalyse der tschechischen Tochter. Als unser Mann dort überzeugte, wurde er als Interim-CEO der holländischen Tochter eingesetzt, mit der Option zur späteren Festübernahme. Der Kunde gab ihm den Ehrentitel Mr. Revenue.