99 Prozent unserer Geschäftspartner akzeptieren diese Regeln als selbstverständlich. Nur wegen des letzten Prozents müssen wir schon im Vorfeld um Verständnis für die folgenden "Spielregeln" bitten. Unsere Arbeitsweise soll für alle Beteiligten klar und transparent sein. Deswegen gelten seit 08.08.2005 einheitliche Spielregeln für Kunden und Experten. Jeder soll sehen, was mit der jeweils anderen Seite im Vorfeld vereinbart wird. (Auch bei unseren Projektverträgen sind 95 Prozent der Inhalte für beide Seiten identisch und transparent.)
 - Schon vorvertraglich gilt das Umgehungsverbot: Jegliche Zusammenarbeit zwischen von ZMM einander benannten Parteien, ob direkt oder indirekt, bedarf unserer Zustimmung. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der gegenseitigen Benennung und bis 24 Monate nach Abschluss eines Projekts oder der Projektanbahnung.
- Bei den ZMM-Angeboten
RentaManager® oder RentaConsultant® werden die von uns benannten Experten interimistisch tätig. Vertragspartner für Kunden wie Experten ist somit ZMM. Wir schließen einen Kundenvertrag Interim mit dem Kunden und einen Expertenvertrag mit dem Experten. - Direktkontrakte sind nur bei unserem Angebot
QuickHire® für schnelle Festanstellung zulässig. Der Kunde schließt mit ZMM einen Kundenvertrag QuickHire® und im Erfolgsfall mit dem Experten einen Anstellungsvertrag (Laufzeit unbefristet oder über zwei Jahre). Ein Expertenvertrag ist nicht erforderlich. Unser Erfolgshonorar orientiert sich an den üblichen Sätzen seriöser Personalberater. Es wird mit Abschluss eines Anstellungsvertrags, spätestens jedoch mit Arbeitsantritt des Experten fällig. - Auch bei Einsätzen auf Zeit ist die anschließende Übernahme von Zeitmanagern in ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden in besonderen Einzelfällen möglich, jedoch nur mit unserer Zustimmung, nach angemessener interimistischer Mindesteinsatzdauer, gegen angemessenes Vermittlungshonorar und nach Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Laufzeit von über zwei Jahren.
- Gern arrangiert ZMM Telefoninterviews zwischen Kunden und Kandidaten zum ersten Kennenlernen. Für die persönliche Vorstellung von Experten beim Kunden (in der Regel mit Beteiligung von ZMM) berechnen wir innerhalb Deutschlands weder Honorar noch Reisekosten.
- Bei Interim-Projekten (
RentaManager®, RentaConsultant®) ist die kommerzielle Seite der Zusammenarbeit (Tagessätze und andere Konditionen) ausschließlich zwischen Kunde und ZMM zu erörtern. Gegen eine Diskussion der Gehaltsvorstellungen des Experten für den Fall seiner Festanstellung beim Kunden bestehen keine Einwände. - Alle projektbezogenen Informationen, die die Parteien wechselseitig voneinander erhalten, sind streng vertraulich zu behandeln.
- Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von ZMM zu einer Zusammenarbeit zwischen Kunden und Experten, ob direkt oder indirekt, ist ZMM berechtigt, von jedem Beteiligten eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt.
Kommt durch unsere Vermittlung eine andere Art der Kooperation zustande, so erhält ZMM einen marktüblichen Anteil des daraus entstehenden wirtschaftlichen Vorteils der Kooperationspartner. - Newsletter und Projekt-Ausschreibungen gehören zum Service von ZMM.
- Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist München (auch bei Privatpersonen ohne deutschen Wohnsitz).
- [Die folgenden Regeln gelten nur für Experten.] Für die Aufnahme in unseren Pool und die sorgfältige Erfassung der Expertenqualifikationen erhebt ZMM eine
Registry Fee. Der Experte erklärt sich gemäß § 4 BDSG damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in einer Datenbank gespeichert werden und ZMM bei der Anfragenbearbeitung dem Kunden anonymisierte Unterlagen ( Fotoprofil, CV usw.) ohne vorherige Rückfrage überlassen kann. - ZMM erstattet grundsätzlich keine Reise- oder sonstigen Akquisitionskosten von Experten.
- Vor Projektbeginn nehmen Experten Kontakte zu von uns benannten Kunden nur nach Abstimmung mit ZMM auf. Nach einer Vorstellung beim Kunden wird der Experte sein damit verbundenes Leistungsangebot innerhalb angemessener Reaktionsfristen nur aus triftigen Gründen zurückziehen.
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